Kurze Antwort: Eine barrierefreie Website ist eine Internetseite, die wirklich jeder Mensch nutzen kann – auch wer schlecht sieht, schlecht hört oder keine Maus benutzen kann. Seit dem 28. Juni 2025 ist das in Deutschland für viele Unternehmen sogar Pflicht (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG). Wer eine Website barrierefrei erstellen lassen will, baut sie nach dem weltweiten Standard WCAG 2.1 AA. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Wir erklären es einfach.
Stellen Sie sich ein Geschäft vor, das nur über eine steile Treppe zu erreichen ist. Menschen im Rollstuhl bleiben draußen. Bei Websites ist das genauso – nur sieht man die Treppe nicht. Eine barrierefreie Website baut die Rampe gleich mit ein. Gut für Ihre Kundinnen und Kunden, gut für Google und seit 2025 oft auch gesetzlich verlangt.
In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Website barrierefrei macht, ob Sie betroffen sind, welche Anforderungen 2026 gelten und wie die Umsetzung Schritt für Schritt läuft. Ehrlich und ohne Fachchinesisch.
Was ist eine barrierefreie Website?
Eine barrierefreie Website ist eine Seite, die alle Menschen bedienen können – egal, ob mit oder ohne Behinderung. Sie funktioniert auch dann, wenn jemand nur mit der Tastatur klickt, sich Texte vorlesen lässt oder die Schrift sehr groß stellt.
Barrierefreiheit hilft dabei viel mehr Menschen, als man denkt. Ein paar Beispiele:
Sehen: Wer blind ist oder schlecht sieht, lässt sich die Seite von einem Screenreader vorlesen.
Hören: Wer schlecht hört, braucht Untertitel bei Videos.
Bewegung: Wer keine Maus benutzen kann, klickt sich mit der Tastatur durch.
Verstehen: Klare, einfache Sprache hilft allen – auch älteren Menschen oder Besuchern in Eile.
Und ehrlich: Gute Kontraste, Untertitel und klare Texte mag jeder. Barrierefreiheit ist kein Sonderfall für wenige, sondern einfach besseres Webdesign für alle.
Müssen Sie Ihre Website barrierefrei machen? Das BFSG 2026
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt eine EU-Vorgabe (den European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Einfach gesagt: Viele Unternehmen, die online etwas an Endkunden (Verbraucher) anbieten, müssen ihre Website barrierefrei machen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Angebote, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten (B2C). Zum Beispiel:
Online-Shops und E-Commerce, egal wie groß
Banken, Versicherungen und Zahlungsdienste
Buchungs- und Ticketseiten, etwa für Reisen oder Veranstaltungen
Telekommunikation und Streaming-Dienste
Websites mit Verträgen, Kontaktformularen oder Online-Terminen für Kunden
Wer ist ausgenommen?
Es gibt zwei wichtige Ausnahmen:
Reine B2B- und private Angebote. Richtet sich Ihre Website nur an andere Firmen oder gar nicht an Kunden, greift das BFSG in der Regel nicht.
Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Wer weniger als 10 Mitarbeitende hat und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz macht und Dienstleistungen anbietet, ist ausgenommen.
Achtung, hier ist eine Falle: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Wer Produkte verkauft – und ein Online-Shop tut genau das – ist trotz kleiner Größe meist nicht ausgenommen. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Check.
Ihr Angebot | Website barrierefrei Pflicht? |
|---|---|
Online-Shop (B2C), egal wie klein | Ja, in der Regel |
Dienstleistung, Kleinstunternehmen (unter 10 / max. 2 Mio. €) | Meist ausgenommen |
Dienstleistung an Verbraucher, größeres Unternehmen | Ja |
Reine B2B-Website ohne Verbraucher | Meist nein |
Behörden und öffentliche Stellen | Ja (über die BITV) |
Verstöße können teuer werden: Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen und im schlimmsten Fall ein Verbot der Dienstleistung. Mehr dazu bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit und bei der Aktion Mensch.
Hinweis: Dieser Beitrag erklärt das Thema einfach und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen sprechen Sie am besten mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
Die Anforderungen: WCAG 2.1 AA und die vier Prinzipien
Es gibt einen weltweiten Standard dafür, wann eine Website als barrierefrei gilt: die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). In Europa verweist die Norm EN 301 549 darauf. Als Mindestmaß gilt die Stufe WCAG 2.1 AA. Genau das ist die Messlatte, an der sich auch das BFSG orientiert. (Es gibt schon eine neuere Version 2.2 – für die meisten ist 2.1 AA aber der richtige Startpunkt.)
Die WCAG stehen auf vier einfachen Säulen. Auf Englisch heißen sie POUR. Wir übersetzen sie in normale Sprache:
Wahrnehmbar: Jeder muss die Inhalte sehen oder hören können. Bilder brauchen einen beschreibenden Text, Videos brauchen Untertitel, Farben müssen genug Kontrast haben.
Bedienbar: Die Seite muss sich auch ohne Maus bedienen lassen, nur mit der Tastatur. Alle Knöpfe und Links müssen erreichbar sein. Nichts darf gefährlich schnell blinken.
Verständlich: Texte und Menüs sind klar und einfach. Formulare sagen verständlich, was eingegeben werden soll, und melden Fehler in normalen Worten.
Robust: Die Technik im Hintergrund ist sauber gebaut, damit auch Hilfsmittel wie Screenreader die Seite richtig vorlesen können.
Sie müssen diese Regeln nicht auswendig kennen – das ist unser Job. Wichtig für Sie: Diese vier Prinzipien sind der rote Faden für jede barrierefreie Website.
Was macht eine Website konkret barrierefrei?
Genug Theorie. Hier sind die Punkte, die in der Praxis am wichtigsten sind. Diese Liste ist gleichzeitig ein guter Schnell-Check für Ihre eigene Seite:
Gute Kontraste: Text hebt sich klar vom Hintergrund ab. Hellgrau auf Weiß reicht oft nicht.
Alternativtexte für Bilder: Jedes wichtige Bild hat eine kurze Beschreibung, die vorgelesen werden kann.
Bedienung per Tastatur: Man kommt mit der Tab-Taste durch die ganze Seite – und sieht immer, wo man gerade ist.
Klare Struktur: Überschriften sind richtig sortiert, wie ein Inhaltsverzeichnis. Das hilft Screenreadern enorm.
Verständliche Formulare: Jedes Feld ist beschriftet, Fehler werden in einfachen Worten erklärt.
Untertitel und Abschriften: Videos haben Untertitel, reine Tonaufnahmen eine Textfassung.
Schrift lässt sich vergrößern: Auch bei 200 % Zoom bleibt alles lesbar und nichts verrutscht.
Kein reines Farb-Signal: Wichtige Hinweise nur über Farbe (etwa „das rote Feld“) sind tabu. Es braucht zusätzlich Text oder ein Symbol.
Ruhige Animationen: Nichts blinkt schnell oder bewegt sich ungefragt – das kann ablenken oder sogar Anfälle auslösen.
Funktioniert auf dem Handy: Alles bleibt auch auf kleinen Bildschirmen gut bedienbar.
Schon diese zehn Punkte bringen die meisten Websites ein großes Stück voran. Den Rest erledigt sauberes Handwerk im Hintergrund.
Barrierefreiheit selbst testen: 4 schnelle Checks
Sie wollen wissen, wo Ihre Seite gerade steht? Diese vier Tests schaffen Sie in 15 Minuten – ganz ohne Technik-Wissen:
Der Tastatur-Test: Legen Sie die Maus weg. Kommen Sie nur mit der Tab-Taste durch Menü, Links und Formular? Und sehen Sie immer, wo Sie gerade sind? Wenn nicht, gibt es eine Barriere.
Der Zoom-Test: Stellen Sie im Browser 200 % Zoom ein (Strg und +). Bleibt alles lesbar und bedienbar, oder verschwindet Text hinter anderen Elementen?
Der Kontrast-Test: Erkennt man hellgrauen Text auf weißem Grund auch bei Sonne auf dem Handy? Kostenlose Werkzeuge wie der „WebAIM Contrast Checker“ messen es genau.
Der Vorlese-Test: Schalten Sie den Screenreader ein (am Mac „VoiceOver“, bei Windows die „Sprachausgabe“). Wird Ihre Seite in einer sinnvollen Reihenfolge vorgelesen?
Für einen schnellen Gesamt-Überblick helfen kostenlose Browser-Werkzeuge wie WAVE, axe oder Lighthouse. Sie finden viele Probleme automatisch – aber längst nicht alle. In unseren Projekten ist die Tastatur-Bedienung fast immer die größte Baustelle – und zugleich die, die am meisten bringt. Den ehrlichsten Test macht am Ende ein Mensch.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an, wie Ihre Seite heute aussieht. Es gibt zwei Wege:
Bestehende Website nachrüsten: Oft reichen gezielte Verbesserungen. Das ist meist günstiger, kann bei sehr alten Seiten aber aufwendig werden.
Gleich barrierefrei neu bauen: Wenn ohnehin ein Relaunch ansteht, ist Barrierefreiheit von Anfang an der beste und oft günstigste Weg.
Grobe Spannen aus der Praxis (keine Festpreise):
Projekt | Typische Kosten |
|---|---|
Kleine Website nachrüsten | 1.500 – 5.000 € |
Mittlere Unternehmenswebsite barrierefrei machen | 5.000 – 15.000 € |
Barrierefrei direkt neu bauen (kleine Seite) | ab ca. 5.000 € |
Online-Shop barrierefrei machen | 10.000 – 30.000 €+ |
Wie sich Website-Preise generell zusammensetzen, erklären wir ausführlich im Beitrag Website erstellen lassen: Kosten. Der wichtigste Spar-Tipp: Barrierefreiheit gleich mitdenken, statt später teuer nachzubessern.
Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Beim Thema Webdesign barrierefrei sehen wir immer wieder dieselben Stolperfallen:
Nur ein „Overlay“-Tool einbauen. Kleine Zusatz-Programme, die per Knopf „Barrierefreiheit“ versprechen, lösen das Problem meist nicht richtig – und schaffen manchmal sogar neue Barrieren. Echte Barrierefreiheit steckt in der Seite selbst.
Nur auf Kontraste achten. Farbe ist wichtig, aber nur einer von vielen Punkten. Tastatur-Bedienung und sauberer Code werden gern vergessen.
PDFs vergessen. Auch Prospekte, Formulare und Speisekarten als PDF müssen barrierefrei sein. Das übersehen fast alle.
Nicht mit echten Menschen testen. Werkzeuge finden nur etwa die Hälfte der Probleme. Der ehrlichste Test ist ein Mensch mit Screenreader.
Einmal machen und vergessen. Jeder neue Beitrag, jedes neue Bild kann eine neue Barriere sein. Barrierefreiheit ist eine Gewohnheit, kein einmaliges Projekt.
Barrierefreiheit lohnt sich – nicht nur wegen des Gesetzes
Klar, das Gesetz ist ein starker Grund. Aber eine barrierefreie Website bringt Ihnen noch viel mehr:
Mehr Kunden. In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung (Statistisches Bundesamt). Dazu kommen viele ältere Menschen und alle, die gerade mal nur eine Hand frei haben. Sie alle sollen bei Ihnen kaufen können.
Bessere Google-Rankings. Vieles, was Barrierefreiheit ausmacht – saubere Struktur, gute Texte, schnelle Technik – liebt auch Google. Barrierefreiheit und SEO gehen Hand in Hand.
Bessere Bedienung für alle. Klare Menüs, gute Kontraste und verständliche Texte machen die Seite für jeden angenehmer. Das senkt Absprünge und bringt mehr Anfragen.
Gutes Image. Eine Marke, die an alle denkt, wirkt modern und sympathisch. Das zahlt direkt auf Ihren Ruf ein.
Kurz gesagt: Sie erfüllen nicht nur eine Pflicht, sondern bekommen eine bessere Website. Genau deshalb planen wir Barrierefreiheit bei jedem Projekt von Anfang an mit – ob klassisches Webdesign oder spezielle Lösungen wie Websites für Pflegeeinrichtungen.
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Jetzt unverbindlich anfragenHäufige Fragen zur barrierefreien Website
Ab wann ist eine Website Pflicht barrierefrei? +
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ab diesem Tag müssen viele Websites, die sich an Verbraucher richten, barrierefrei sein – zum Beispiel Online-Shops und Buchungsseiten.
Welche Websites sind vom BFSG betroffen? +
Vor allem Angebote für Endkunden (B2C): Online-Shops, Banken, Versicherungen, Buchungs- und Ticketseiten, Telekommunikation sowie Websites mit Verträgen oder Online-Terminen. Reine B2B- oder private Seiten sind in der Regel nicht betroffen.
Sind kleine Unternehmen ausgenommen? +
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Achtung: Wer Produkte verkauft (etwa über einen Online-Shop), ist meist trotzdem in der Pflicht.
Was bedeutet WCAG 2.1 AA? +
Die WCAG sind die weltweiten Regeln für barrierefreie Websites. „AA“ ist die mittlere Stufe und gilt als Mindestmaß. Über die Norm EN 301 549 ist WCAG 2.1 AA auch in Europa die Messlatte – daran orientiert sich das BFSG.
Was kostet es, eine Website barrierefrei zu machen? +
Das hängt vom Zustand Ihrer Seite ab. Eine kleine Website nachzurüsten kostet oft 1.500 bis 5.000 Euro, eine mittlere Unternehmenswebsite 5.000 bis 15.000 Euro. Wer ohnehin neu baut, sollte Barrierefreiheit gleich mitdenken – das ist am günstigsten.
Reicht ein Barrierefreiheits-Tool oder Overlay aus? +
Nein. Kleine Zusatz-Programme, die per Knopf „Barrierefreiheit“ versprechen, lösen das Problem meist nicht und können sogar neue Barrieren schaffen. Echte Barrierefreiheit muss in der Website selbst stecken.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist? +
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, Abmahnungen und im schlimmsten Fall ein Verbot der Dienstleistung. Behörden können die Einhaltung kontrollieren.
Wie lange dauert die Umsetzung? +
Eine bestehende Seite nachzurüsten dauert je nach Größe oft 3 bis 8 Wochen. Wichtig ist, früh anzufangen – so bleibt genug Zeit zum Testen mit echten Nutzern.
Letzter Schritt
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