Shopware barrierefrei machen: BFSG-Pflichten für Onlineshops einfach erklärt

Seit Juni 2025 gilt das BFSG für Onlineshops. Was Shopware-Betreiber:innen jetzt wissen und tun müssen, bevor die Kontrollen im Sommer 2026 starten.

Shopware barrierefrei machen: BFSG-Pflichten für Onlineshops einfach erklärt Barrierefreiheit · Shopware barrierefrei machen: BFSG-Pflichten für Onlineshops
Seit Juni 2025 gilt das BFSG für Onlineshops. Was Shopware-Betreiber:innen jetzt wissen und tun müssen, bevor die Kontrollen im Sommer 2026 starten.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland ein neues Gesetz für Onlineshops: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verpflichtet fast alle Shop-Betreiber:innen, ihren Onlineshop für Menschen mit Behinderung nutzbar zu machen. Egal ob Sie 5 oder 500 Mitarbeitende haben: Wenn Sie an Verbraucher:innen verkaufen, sind Sie in der Pflicht. Eine Ausnahme gibt es nur für echte Kleinstunternehmen, dazu gleich mehr.

Viele Shop-Betreiber:innen haben von diesem Gesetz noch nie gehört. Das wird jetzt zum Problem. Ab dem dritten Quartal 2026 setzen die Marktüberwachungsbehörden automatisierte Scan-Tools ein, die Tausende Onlineshops in kurzer Zeit auf Barrierefreiheit prüfen. Wer dann durchfällt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, dazu kommt das Risiko einer Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände.

Die gute Nachricht: Wenn Sie Shopware 6 nutzen, haben Sie bereits eine solide technische Basis. Die schlechte Nachricht: Barrierefrei ist Ihr Shop damit noch lange nicht. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das BFSG konkret verlangt, welche Strafen drohen, wo Ihr Shopware-Shop heute wahrscheinlich noch Lücken hat und mit welchen Schritten Sie diese Lücken schließen, bevor die Kontrollen beginnen.

3D-Illustration eines leuchtenden Schutzschild-Haekchen-Icons umgeben von Webseiten-Karten mit gut lesbaren, kontraststarken Textbalken, symbolisiert einen barrierefreien Onlineshop
Ein barrierefreier Shop erfuellt die WCAG-2.1-AA-Kriterien fuer Kontrast, Bedienbarkeit und Verstaendlichkeit.

Was ist das BFSG und wen betrifft es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie namens European Accessibility Act in deutsches Recht um. Der Grundgedanke ist einfach: Digitale Angebote, die für die breite Öffentlichkeit gedacht sind, müssen auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden können. Das betrifft blinde und sehbehinderte Menschen genauso wie Menschen mit motorischen Einschränkungen, Hörbehinderungen oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Für Onlineshops heißt das konkret: Wer Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher:innen verkauft (B2C), fällt unter das Gesetz. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mode, Möbel oder Maschinenteile verkaufen. Sobald Privatkund:innen bei Ihnen einkaufen können, gilt das BFSG für Ihren Shop.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Kleinstunternehmen sind befreit, aber nur, wenn beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind. Sie müssen weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen. Schon bei 10 Mitarbeitenden oder 2 Millionen Euro Umsatz greift die Ausnahme nicht mehr. Die meisten etablierten Shopware-Shops liegen über dieser Schwelle oder werden sie in absehbarer Zeit überschreiten.

Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Bestandsshops, die vor diesem Datum online gingen, hatten teils Übergangsfristen für einzelne Komponenten, doch für neue oder wesentlich überarbeitete Inhalte gilt die Pflicht bereits jetzt uneingeschränkt.

Technisch orientiert sich das BFSG an zwei Standards: EN 301 549, der europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit, und den Web Content Accessibility Guidelines in Version 2.1, Konformitätsstufe AA. Das ist der internationale Maßstab dafür, was ein barrierefreier Onlineshop können muss. WCAG 2.1 AA verlangt zum Beispiel ausreichenden Farbkontrast, vollständige Tastaturbedienbarkeit und verständliche Texte für Screenreader. Diese Kriterien sind der rote Faden, an dem sich alle folgenden Abschnitte orientieren.

Damit die Anforderungen greifbarer werden, lohnt sich ein Blick auf die vier Grundprinzipien, auf denen WCAG aufbaut. Das erste Prinzip heißt wahrnehmbar: Inhalte müssen so aufbereitet sein, dass sie von möglichst vielen Menschen erfasst werden können, zum Beispiel durch Alt-Texte für Bilder oder ausreichenden Kontrast für schwache Augen. Das zweite Prinzip ist bedienbar: Jede Funktion, vom Warenkorb bis zum Filter, muss sich auch ohne Maus bedienen lassen. Das dritte Prinzip nennt sich verständlich: Texte, Fehlermeldungen und Formulare sollen klar und ohne unnötige Fachbegriffe formuliert sein. Das vierte Prinzip heißt robust: Der Code muss so sauber gebaut sein, dass er auch von Hilfstechnologien wie Screenreadern zuverlässig gelesen werden kann. Diese vier Prinzipien helfen dabei, jede einzelne Anpassung im Shop später einzuordnen: Löst sie ein Problem bei der Wahrnehmbarkeit, der Bedienbarkeit, der Verständlichkeit oder der technischen Robustheit?

Diese Strafen drohen bei Nichteinhaltung

Verstöße gegen das BFSG sind kein Kavaliersdelikt. Der Bußgeldrahmen reicht bis zu 100.000 Euro pro Verstoß. Die Höhe im Einzelfall hängt davon ab, wie schwer der Mangel wiegt und wie lange er schon besteht, aber schon ein mittelschwerer Verstoß kann für kleinere Unternehmen empfindlich teuer werden.

Neben dem Bußgeld droht ein zweites, oft unterschätztes Risiko: die wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Verbraucherschutzverbände und in manchen Konstellationen auch Mitbewerber können fehlende Barrierefreiheit als Wettbewerbsverstoß abmahnen. Das kennen viele Shop-Betreiber:innen bereits aus dem Datenschutzrecht, nur dass jetzt ein neues Themenfeld dazukommt, das ähnlich systematisch abgemahnt werden kann.

Kontrolliert wird auf mehreren Ebenen. Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Bislang lief die Prüfung meist stichprobenartig und nach Beschwerden. Das ändert sich ab dem dritten Quartal 2026 grundlegend: Dann kommen automatisierte Scan-Tools zum Einsatz, die Onlineshops in großer Zahl und ohne manuellen Aufwand auf technische Barrierefreiheits-Kriterien prüfen können, etwa Kontrastwerte, fehlende Alt-Texte oder nicht erreichbare Formularfelder.

Das verschiebt die Risikorechnung spürbar. Bisher musste sich erst jemand beschweren, damit ein Shop überhaupt auffiel. Ab Sommer 2026 reicht ein automatisierter Durchlauf, um Tausende Shops gleichzeitig zu prüfen und Verstöße systematisch zu dokumentieren. Wer bis dahin nichts unternommen hat, steht dann auf einer Liste, ganz ohne dass sich jemand aktiv beschwert hat.

Deshalb lohnt es sich, jetzt zu handeln statt zu warten. Die Zeit bis zum Start der automatisierten Kontrollen ist der beste Moment, um Lücken in Ruhe zu schließen, statt unter Zeitdruck auf ein Bußgeldverfahren zu reagieren.

Ist mein Shopware-Shop schon barrierefrei?

Shopware 6 ist technisch eine gute Ausgangsbasis. Das Storefront-Theme arbeitet mit semantischem HTML, also mit HTML-Elementen, die ihre Bedeutung schon im Code tragen (Überschriften, Buttons, Navigationsbereiche). Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Screenreader und andere Hilfsmittel eine Seite überhaupt sinnvoll interpretieren können. Viele andere Shopsysteme haben hier ein deutlich schlechteres Fundament.

Trotzdem ist ein Standard-Shopware-Shop nicht automatisch BFSG-konform. Die Lücken liegen fast immer in denselben Bereichen.

Erstens die Farbkontraste. Viele Shop-Designs setzen auf helle Grautöne für Fließtext, dezente Button-Farben oder schwache Hover-Zustände. Optisch wirkt das oft modern und aufgeräumt, für Menschen mit Sehschwäche ist es aber schwer oder gar nicht lesbar. WCAG AA verlangt ein Mindestkontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund, das viele Themes in der Standardkonfiguration nicht erreichen.

Zweitens die Tastaturbedienbarkeit. Nicht jede:r Nutzer:in bedient eine Website mit der Maus. Menschen mit motorischen Einschränkungen navigieren oft ausschließlich per Tastatur, per Tab-Taste von Element zu Element. Dropdown-Menüs, Warenkorb-Overlays oder Filterleisten in Shopware-Shops sind dafür häufig nicht ausreichend vorbereitet, gerade wenn individuelle Anpassungen am Theme vorgenommen wurden.

Drittens die Screenreader-Kompatibilität. Hier geht es um sogenannte ARIA-Labels, also zusätzliche Beschreibungen im Code, die einem Screenreader sagen, was ein Element tut. Ein Warenkorb-Icon ohne Beschriftung liest ein Screenreader im schlimmsten Fall nur als „Button" vor, ohne dass klar wird, wofür er da ist.

Viertens die Alt-Texte für Produktbilder. Gerade bei großen Produktkatalogen fehlen Alt-Texte häufig komplett oder sind nichtssagend („Bild1.jpg"). Für blinde Nutzer:innen bedeutet das: Sie wissen nicht, was auf dem Produktfoto zu sehen ist.

Fünftens Formulare und Fokus-Zustände. Checkout-Formulare brauchen klare Fehlermeldungen, verständliche Feldbeschriftungen und einen sichtbaren Fokus-Rahmen, wenn man sich mit der Tastatur durchklickt. Ohne diesen sichtbaren Fokus verliert man beim Tippen schnell die Orientierung, wo man sich gerade befindet.

Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, was digitale Barrierefreiheit grundsätzlich umfasst, lohnt sich ein Blick in unseren Beitrag zum Thema barrierefreie Website. Dort erklären wir die Grundprinzipien unabhängig vom eingesetzten Shopsystem.

So machen Sie Ihren Shopware-Shop BFSG-konform: Schritt für Schritt

Barrierefreiheit lässt sich nicht an einem Nachmittag erledigen, aber sie lässt sich strukturiert angehen. Diese Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt.

  1. Ausgangslage prüfen. Am Anfang steht ein Accessibility-Audit Ihres Shops. Dabei wird jede wichtige Seite (Startseite, Kategorie, Produktdetail, Warenkorb, Checkout) systematisch gegen die WCAG-2.1-AA-Kriterien geprüft. Automatisierte Tools erkennen einen Teil der Probleme, etwa fehlende Alt-Texte oder zu schwache Kontraste. Für ein vollständiges Bild braucht es zusätzlich eine manuelle Prüfung, weil Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Verhalten sich nicht komplett automatisch testen lassen.

  1. Kontraste und visuelle Basis anpassen. Das ist oft der Punkt mit dem besten Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Farbwerte im Theme lassen sich meist ohne große Eingriffe in der Codebasis anpassen, sodass Text und Buttons die nötigen Kontrastwerte erreichen, ohne dass das Design komplett verändert werden muss.

  1. Tastaturbedienbarkeit und Fokus-Zustände nachrüsten. Alle interaktiven Elemente, von der Navigation bis zum Warenkorb-Overlay, müssen per Tastatur erreichbar und bedienbar sein, mit einem klar sichtbaren Fokus-Rahmen.

  1. ARIA-Labels und semantische Auszeichnung ergänzen. Icons, Buttons ohne Text und interaktive Widgets bekommen zusätzliche Beschreibungen für Screenreader. Das betrifft vor allem individuell entwickelte Theme-Komponenten, die über die Shopware-Standardauslieferung hinausgehen.

  1. Alt-Texte für den Produktkatalog einführen. Bei kleinen Katalogen lässt sich das manuell pflegen, bei großen Katalogen empfiehlt sich ein Redaktionsprozess, der Alt-Texte direkt bei der Produktanlage verpflichtend macht.

  1. Mit echten Screenreadern testen. Am Ende jeder Anpassungsrunde sollte ein realer Testlauf stehen, zum Beispiel mit NVDA oder VoiceOver. Nur so zeigt sich, ob die technischen Anpassungen im Alltag tatsächlich funktionieren.

Eine wichtige Entscheidung dabei: Plugin oder individuelle Entwicklung? Es gibt Accessibility-Plugins für Shopware, die einzelne Aspekte automatisiert nachbessern. Sie können ein guter erster Schritt sein, ersetzen aber selten eine gründliche Anpassung im Theme-Code, weil viele Probleme strukturell im HTML- und CSS-Aufbau liegen und nicht durch ein nachgeschaltetes Skript gelöst werden.

3D-Illustration einer minimalistischen Tastatur mit einer leuchtend tuerkisen Taste und einem sichtbaren Fokus-Ring, symbolisiert Tastaturbedienbarkeit
Ein sichtbarer Fokus-Rahmen zeigt beim Tippen jederzeit, wo man sich auf der Seite befindet.

Barrierefreiheit ist zudem kein einmaliges Projekt. Jedes neue Feature, jedes neue Theme-Element und jeder neue Content-Baustein kann neue Barrieren einführen, wenn niemand darauf achtet. Deshalb gehört Barrierefreiheit in die laufende Shopware-Wartung, nicht nur in ein einmaliges Projekt kurz vor der Deadline.

Was kostet Barrierefreiheit für einen Onlineshop?

Die Kosten hängen stark von der Ausgangslage ab. Ein Shop mit einem sauber gebauten Standard-Theme und wenigen individuellen Anpassungen kommt oft mit überschaubarem Aufwand aus, weil die Basis von Shopware bereits mitbringt, was es braucht. Ein Shop mit stark individualisiertem Theme, vielen selbst gebauten Komponenten und einem großen Produktkatalog braucht entsprechend mehr Zeit, insbesondere für die Nacharbeit an ARIA-Labels und Alt-Texten.

Realistisch lässt sich der Aufwand in drei Blöcke teilen: das initiale Audit, die technische Umsetzung im Theme und die redaktionelle Nacharbeit an Inhalten wie Alt-Texten und Formularbeschriftungen. Der erste Block ist meist überschaubar und schnell erledigt. Der zweite Block variiert je nach Individualisierungsgrad des Shops am stärksten. Der dritte Block läuft oft parallel zum Tagesgeschäft und lässt sich gut in bestehende Redaktionsprozesse einbauen.

Wichtig für die Einordnung: Diese Investition ist fast immer günstiger als die Alternative. Ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro, dazu die Kosten einer möglichen Abmahnung samt Rechtsberatung, übersteigen den Aufwand für eine saubere Umsetzung in aller Regel deutlich. Wer jetzt handelt, zahlt für eine geplante Verbesserung. Wer wartet, riskiert eine ungeplante, teurere Reaktion unter Zeitdruck.

Am sinnvollsten ist deshalb eine frühzeitige, individuelle Einschätzung Ihres konkreten Shops. Pauschale Aussagen helfen wenig, weil jeder Shop unterschiedlich weit von der Konformität entfernt ist. Ein kurzer Check zeigt schnell, wo Sie stehen und was als Nächstes ansteht.

Ein weiterer Vorteil einer frühzeitigen Umsetzung: Barrierefreiheit verbessert häufig nebenbei die Nutzererfahrung für alle Kund:innen, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Bessere Kontraste helfen auch bei grellem Sonnenlicht auf dem Smartphone-Display. Klarere Formularbeschriftungen reduzieren Fehleingaben im Checkout für jede Zielgruppe. Eine saubere Tastaturbedienbarkeit beschleunigt oft auch die Bedienung per Screenreader-unabhängiger Schnellzugriffe. Wer die Umsetzung geschickt plant, verbessert also nicht nur die Rechtssicherheit, sondern häufig auch ganz direkt die Conversion-Rate seines Shops.

BFSG-Check für Ihren Shopware-Shop

Wissen Sie, wo Ihr Shop bei der Barrierefreiheit steht?

Wir prüfen Ihren Shopware-Shop gegen die WCAG-2.1-AA-Kriterien und zeigen konkret, wo Kontraste, Tastaturbedienbarkeit oder Screenreader-Kompatibilität nachgebessert werden müssen.

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Häufige Fragen zu BFSG und Shopware

Muss mein Shopware-Shop wirklich barrierefrei sein?

Ja, wenn Sie an Privatkund:innen verkaufen und kein Kleinstunternehmen sind. Die Ausnahme gilt nur bei unter 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Umsatz gleichzeitig. Die meisten aktiven Shopware-Shops fallen unter die Pflicht.

Was passiert, wenn ich das BFSG ignoriere?

Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro sowie das Risiko einer Abmahnung durch Verbraucherschutzverbände oder Mitbewerber. Ab dem dritten Quartal 2026 finden Verstöße zudem automatisiert durch Marktüberwachungsbehörden statt, ganz ohne vorherige Beschwerde.

Reicht ein Plugin, um BFSG-konform zu werden?

Ein Plugin kann einzelne Probleme automatisiert abmildern, löst aber selten alle Anforderungen. Viele Barrieren liegen strukturell im Theme-Code, etwa bei Tastaturbedienbarkeit oder ARIA-Labels, und brauchen gezielte Anpassungen statt einer reinen Plugin-Lösung.

Gilt das BFSG auch für kleine Onlineshops?

Nur echte Kleinstunternehmen sind befreit: weniger als 10 Mitarbeitende und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, beide Kriterien müssen gleichzeitig zutreffen. Sobald eines davon überschritten wird, gilt das BFSG uneingeschränkt.

Wie lange dauert die Umsetzung?

Das hängt vom Individualisierungsgrad Ihres Shops ab. Ein Standard-Theme mit wenigen Anpassungen lässt sich schneller nachbessern als ein stark individualisierter Shop mit großem Produktkatalog. Ein Audit zu Beginn zeigt den konkreten Aufwand für Ihren Fall.

Jetzt handeln, bevor die Scans starten

Machen Sie Ihren Shopware-Shop rechtssicher barrierefrei

Bevor im dritten Quartal 2026 die automatisierten Kontrollen beginnen, lohnt sich ein Blick auf Ihren Ist-Zustand. Wir zeigen Ihnen unverbindlich, wo Ihr Shop steht und was konkret zu tun ist.

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