Shopware 6 Rechtstexte einrichten: AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutz

Ohne Rechtstexte kein Onlineshop. Wir zeigen, wie Sie in Shopware 6 AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutz anlegen, verlinken und im Checkout einbinden.

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Ohne Rechtstexte kein Onlineshop. Wir zeigen, wie Sie in Shopware 6 AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutz anlegen, verlinken und im Checkout einbinden.

Stellen Sie sich vor, Sie eröffnen ein Geschäft in der Fußgängerzone. Sie haben die Regale gefüllt, die Kasse steht, die Tür ist offen. Aber Sie haben kein Schild mit Ihrem Namen und Ihrer Adresse an der Tür. Das wäre nicht nur komisch, es wäre auch nicht erlaubt. Im Onlineshop gilt das Gleiche: Ohne Rechtstexte darf ein Shop nicht an den Start.

Das Thema klingt trocken, ist aber wichtig. Fehlende oder falsch eingebundene Rechtstexte können Abmahnungen nach sich ziehen. Gleichzeitig ist die technische Seite in Shopware 6 gar nicht schwer, wenn man weiß, wo man klicken muss.

In diesem Beitrag lesen Sie, welche Rechtstexte ein Shop braucht, wie Sie sie in Shopware 6 als Seiten anlegen, mit den richtigen Stellen im Shop verbinden und im Checkout einbinden. Wir sagen auch, wo Sie sich Hilfe holen sollten.

Wichtiger Hinweis: Wir sind eine Agentur für Shopware und keine Kanzlei. Dieser Beitrag erklärt die Technik. Die Inhalte der Rechtstexte sollten Sie von einer Kanzlei oder einem Rechtstexte-Anbieter erstellen lassen. Das ist keine Rechtsberatung.

Welche Rechtstexte braucht ein Onlineshop?

Ein deutscher Onlineshop braucht in der Regel mindestens diese Texte:

  • Impressum: Wer betreibt den Shop? Name, Anschrift, Kontaktdaten, bei Firmen Registernummer und Umsatzsteuer-ID.

  • Datenschutzerklärung: Welche Daten werden erhoben und wofür? Hier stehen auch Tracking, Newsletter und Dienste von Drittanbietern.

  • AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Die Spielregeln für den Kauf, zum Beispiel Zahlung, Lieferung, Eigentumsvorbehalt und Gewährleistung.

  • Widerrufsbelehrung: Sie erklärt, wie Verbraucher:innen einen Kauf widerrufen können, inklusive Muster-Widerrufsformular.

  • Informationen zu Versand und Zahlung: Welche Kosten fallen an, in welche Länder liefern Sie, welche Zahlarten gibt es?

Je nach Geschäft kommen weitere Texte dazu, etwa Hinweise zur Batterie- oder Verpackungsverordnung, zur Online-Streitbeilegung oder zu Gutscheinen.

Diese Texte müssen leicht erreichbar sein. Üblich ist ein Link im Footer, der auf jeder Seite sichtbar ist. Auch im Checkout müssen sie auffindbar sein.

Mehr zum Thema Datenschutz und Einwilligung lesen Sie im Beitrag DSGVO und Cookie-Einwilligung im Onlineshop.

Wie Shopware 6 Rechtstexte behandelt

Shopware 6 liefert keine fertigen Rechtstexte mit. Das ist auch richtig so, denn jeder Shop braucht seine eigenen. Nach der Installation sind die Seiten für Impressum, AGB und Datenschutz leer oder enthalten nur Platzhalter. Sie müssen sie selbst füllen.

Technisch sind Rechtstexte in Shopware 6 normale Seiten. Man legt sie als sogenannte Shopseiten in der Erlebniswelt an. Die Erlebniswelt ist der Baukasten, mit dem man Inhaltsseiten gestaltet. Für Rechtstexte reicht ein einfaches Layout mit einem Textblock.

Der Ablauf besteht aus drei Teilen:

  1. Eine Seite anlegen und den Text einfügen

  2. Die Seite im Shop zuweisen, damit Shopware weiß, welche Seite zum Beispiel das Impressum ist

  3. Die Seite im Footer verlinken, damit sie jeder findet

Das Zuweisen ist der Schritt, den viele vergessen. Ohne Zuweisung weiß Shopware nicht, welche Seite im Checkout bei „AGB" verlinkt werden soll.

3D-Illustration einer Gesetzeswaage neben gestapelten Dokumentkarten mit Häkchen
Impressum, Datenschutz, AGB und Widerruf gehören zu jedem Onlineshop.

Schritt für Schritt: Rechtstext-Seite in Shopware 6 anlegen

So legen Sie zum Beispiel die AGB an:

  1. Öffnen Sie im Admin den Bereich Inhalte und dann die Erlebniswelten.

  2. Legen Sie ein neues Layout an und wählen Sie den Typ Shopseite.

  3. Geben Sie dem Layout einen klaren Namen wie „AGB".

  4. Fügen Sie einen Textblock ein.

  5. Kopieren Sie Ihren Text hinein. Nutzen Sie Überschriften, damit der Text lesbar ist.

  6. Speichern Sie das Layout.

  7. Weisen Sie das Layout einer Kategorie zu, zum Beispiel einer Kategorie „AGB", die im Footer-Bereich liegt.

Wiederholen Sie die Schritte für Impressum, Datenschutz, Widerrufsbelehrung und Versandinformationen.

Tipps für gut lesbare Rechtstexte:

  • Gliedern Sie lange Texte mit Überschriften und Absätzen.

  • Verwenden Sie die Text-Vorlagen Ihres Anbieters unverändert, wenn er Ihnen das rät.

  • Prüfen Sie die Darstellung auf dem Smartphone. Lange Tabellen werden dort schnell unleserlich.

  • Fügen Sie keine eigenen Änderungen in den Rechtstext ein, ohne das rechtlich prüfen zu lassen.

Wie Sie mit Erlebniswelten arbeiten, erklärt der Beitrag Erlebniswelten in Shopware 6 gestalten.

Seiten in den Einstellungen zuweisen

Damit Shopware weiß, welche Seite welche Aufgabe hat, gibt es in den Einstellungen einen Bereich mit den rechtlichen Seiten. Sie finden ihn im Admin unter den Einstellungen im Bereich Shop bei den Grundinformationen. Die genaue Bezeichnung kann je nach Version abweichen.

Dort wählen Sie für jede Aufgabe die passende Seite aus, zum Beispiel:

  • Seite für das Impressum

  • Seite für die Datenschutzerklärung

  • Seite für die AGB

  • Seite für die Widerrufsbelehrung

  • Seite für Versand- und Zahlungsinformationen

Diese Zuweisung steuert, welche Links Shopware an verschiedenen Stellen automatisch setzt. Dazu gehört vor allem der Checkout, in dem die AGB und die Widerrufsbelehrung verlinkt werden.

Typischer Fehler: Die Seite ist da, aber nicht zugewiesen. Im Checkout steht dann ein Link, der ins Leere führt oder gar nicht erscheint. Testen Sie deshalb immer einmal den kompletten Bestellvorgang bis zum letzten Schritt.

Footer: So verlinken Sie Rechtstexte richtig

Rechtstexte gehören in den Footer, den unteren Bereich jeder Seite. Dort suchen Besucher:innen sie. In Shopware 6 besteht der Footer aus Kategorien, die Sie unter dem Verkaufskanal als Footer-Navigation festlegen.

So gehen Sie vor:

  • Legen Sie eine Kategorie für den Footer an, zum Beispiel „Rechtliches".

  • Legen Sie darunter Unterkategorien für Impressum, Datenschutz, AGB, Widerruf und Versand an.

  • Weisen Sie jeder Unterkategorie die passende Erlebniswelt zu.

  • Wählen Sie die Footer-Kategorie im Verkaufskanal aus.

Tipp: Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein, und die Bezeichnung sollte klar sein. Verstecken Sie die Links nicht in kleiner, hellgrauer Schrift. Das hilft auch Menschen, die schlecht sehen. Mehr zur Barrierefreiheit lesen Sie im Beitrag Shopware BFSG und Barrierefreiheit.

Bei einem Shop mit mehreren Sprachen oder Ländern brauchen Sie die Rechtstexte in jeder Sprache. Hinweise dazu finden Sie im Beitrag Mehrsprachigkeit in Shopware 6 einrichten.

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Wir legen Seiten an, weisen sie zu, prüfen Footer und Checkout und testen den kompletten Bestellvorgang. Die Texte selbst liefert Ihr Rechtstexte-Anbieter.

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Rechtstexte im Checkout einbinden

Im Checkout, also beim Bestellen, braucht es zwei Dinge. Erstens muss die Kundschaft zustimmen können, dass sie die AGB und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen hat. Zweitens muss der Bestellbutton klar benannt sein.

Das Kästchen für AGB und Widerruf: Shopware zeigt im letzten Schritt ein Kästchen, mit dem die Kund:innen bestätigen, dass sie die AGB und die Widerrufsbelehrung gelesen haben. Die dort verlinkten Seiten stammen aus Ihren Zuweisungen. Prüfen Sie, ob die Links auf die richtigen Seiten führen und ob sie sich gut öffnen lassen, am besten in einem Fenster, ohne den Warenkorb zu verlieren.

Die Button-Lösung: In Deutschland muss der Bestellbutton klar sagen, dass die Bestellung mit einer Zahlung verbunden ist. Üblich ist die Beschriftung „Zahlungspflichtig bestellen". Shopware nutzt in der deutschen Sprache standardmäßig eine passende Beschriftung. Verändern Sie sie nur, wenn Sie wissen, dass Ihre neue Formulierung ebenfalls zulässig ist, und lassen Sie das rechtlich prüfen.

Weitere Pflichtangaben im Checkout:

  • Gesamtpreis inklusive Steuern und Versandkosten

  • Hinweis auf die Lieferzeit

  • Zusammenfassung der Bestellung mit Produkten und Mengen

Wie Sie Steuern korrekt einrichten, steht im Beitrag Steuern in Shopware 6 einrichten. Und wie Sie Abbrüche im Checkout vermeiden, erklärt der Beitrag Checkout-Abbrüche reduzieren.

3D-Illustration einer Checkout-Karte mit abgehaktem Kästchen und Bezahlbutton über einem Laptop
Im Checkout müssen die Links zu AGB und Widerruf funktionieren.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsfunktion

Bei Käufen im Internet haben Verbraucher:innen in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsbelehrung erklärt, wie das funktioniert. Dazu gehört in der Regel auch ein Muster-Widerrufsformular.

Neu: Die Widerrufsfunktion. Nach einer EU-Richtlinie müssen Händler:innen, die Verträge online abschließen lassen, ihren Kund:innen eine einfache Widerrufsfunktion anbieten, also einen gut sichtbaren Button wie „Vertrag widerrufen". Die Regel gilt nach unserem Stand seit Mitte 2026. Wir sind keine Kanzlei, deshalb: Lassen Sie sich von Ihrem Rechtstexte-Anbieter oder Ihrer Kanzlei sagen, was für Ihren Shop gilt und wie die Funktion aussehen muss.

Technisch bedeutet das meist:

  • eine gut auffindbare Stelle im Shop, zum Beispiel im Footer und im Kundenkonto

  • ein einfaches Formular, mit dem der Widerruf ausgelöst wird

  • eine Bestätigung per E-Mail, dass der Widerruf angekommen ist

Das lässt sich in Shopware 6 mit einer eigenen Seite, einem Formular und einer E-Mail-Vorlage umsetzen. Wie Sie Formulare und Mails gestalten, lesen Sie im Beitrag E-Mail-Vorlagen in Shopware 6 gestalten. Für Retouren im Alltag hilft der Beitrag Retouren in Shopware 6 verwalten.

Rechtstexte automatisch aktuell halten

Gesetze ändern sich. Ein Text, der heute stimmt, kann in einem Jahr veraltet sein. Wer seine Rechtstexte von Hand pflegt, vergisst Änderungen schnell.

Es gibt Anbieter, die Rechtstexte erstellen und automatisch aktualisieren. Dazu gehören zum Beispiel die IT-Recht Kanzlei, der Händlerbund oder Protected Shops. Sie bieten oft eine Schnittstelle für Shopware 6 an. Die Schnittstelle schreibt die aktuellen Texte automatisch in Ihre Shopseiten, sobald es eine Änderung gibt.

Das ist praktisch, aber beachten Sie:

  • Die Seiten für Impressum, AGB, Datenschutz und Widerruf müssen vorher in Shopware angelegt sein, sonst kann die Schnittstelle sie nicht füllen.

  • Prüfen Sie nach der Übertragung, ob die Texte sauber dargestellt werden. Tabellen und Listen sehen manchmal anders aus als erwartet.

  • Bei jeder Änderung Ihres Geschäfts, zum Beispiel neuen Zahlarten oder neuen Ländern, müssen Sie die Angaben beim Anbieter anpassen.

  • Die Anbieter kosten Geld. Vergleichen Sie Preise und Leistungen.

Bei Shops mit besonderen Anforderungen, zum Beispiel Abo-Modellen, digitalen Produkten oder B2B, braucht es häufig zusätzliche Klauseln. Mehr zu den Besonderheiten lesen Sie in den Beiträgen Abo-Commerce in Shopware 6 und Digitale Produkte in Shopware 6 verkaufen.

Typische Fehler bei Rechtstexten in Shopware

Diese Fehler sehen wir regelmäßig:

  • Seiten sind angelegt, aber nicht zugewiesen. Im Checkout fehlen dann die Links oder führen ins Leere.

  • Alte Texte aus einem früheren Shop. Beim Umzug werden Texte kopiert, die nicht mehr zum neuen Shop passen, zum Beispiel falsche Zahlarten.

  • Datenschutzerklärung passt nicht zum Tracking. Wer neue Werbe- oder Analysetools einbaut, muss die Datenschutzerklärung anpassen.

  • Impressum unvollständig. Es fehlen Angaben wie Registernummer, Umsatzsteuer-ID oder Vertretungsberechtigte.

  • Rechtstexte nur auf Deutsch. Wer in mehrere Sprachen verkauft, braucht die Texte in der jeweiligen Sprache.

  • Links im Footer sind schlecht lesbar. Zu kleine Schrift oder zu wenig Kontrast.

  • Keine Aktualisierung. Die Texte sind seit Jahren unverändert, obwohl sich Gesetze und Shop geändert haben.

  • Widerrufsfunktion fehlt oder ist versteckt. Sie muss leicht zu finden sein.

Bonus: Machen Sie einmal im Quartal einen Rechtstexte-Check. Prüfen Sie, ob alle Links funktionieren, ob die Texte aktuell sind und ob sich an Ihrem Geschäft etwas geändert hat. Das dauert eine halbe Stunde und kann viel Ärger sparen.

Bonus: Sichern Sie Ihren Shop auch technisch ab. Rechtstexte sind eine Seite der Medaille, Sicherheit die andere. Wie Sie Ihren Shop technisch schützen, lesen Sie im Beitrag Shopware Shop absichern.

Checkliste: Rechtstexte in Shopware 6 prüfen

Gehen Sie diese Liste durch, bevor Ihr Shop live geht:

  • Impressum vollständig und von jeder Seite mit einem Klick erreichbar

  • Datenschutzerklärung passt zu Ihren Tools und Ihrem Tracking

  • AGB angelegt und im Checkout verlinkt

  • Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular vorhanden

  • Widerrufsfunktion nach Rücksprache mit Ihrer Kanzlei umgesetzt

  • Versand- und Zahlungsinformationen angelegt

  • Alle Seiten in den Einstellungen zugewiesen

  • Footer zeigt alle Links gut lesbar

  • Checkout zeigt das Kästchen für AGB und Widerruf und den korrekten Bestellbutton

  • Links funktionieren auf Smartphone und Desktop

  • Texte liegen in allen Sprachen vor, die Sie anbieten

  • Aktualisierung der Texte ist geregelt, zum Beispiel über einen Anbieter

Wer in Shopware 6 Rechtstexte einrichten möchte, legt AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutz als Shopseiten in der Erlebniswelt an, weist sie in den Einstellungen zu und verlinkt sie im Footer. Im Checkout müssen die Links zu AGB und Widerruf funktionieren, und der Bestellbutton muss klar benannt sein. Für die Inhalte holen Sie sich Hilfe bei einer Kanzlei oder einem Rechtstexte-Anbieter, für die saubere technische Einbindung können wir Ihnen helfen. Prüfen Sie Ihre Texte regelmäßig, damit sie aktuell bleiben.

Häufige Fragen zu Rechtstexten in Shopware 6

Welche Rechtstexte braucht ein Shopware-Shop?

In der Regel Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular sowie Informationen zu Versand und Zahlung. Je nach Geschäft kommen weitere Texte dazu. Das klären Sie mit einer Kanzlei oder einem Rechtstexte-Anbieter.

Wo lege ich die AGB in Shopware 6 an?

Als Shopseite in den Erlebniswelten. Sie legen ein Layout vom Typ Shopseite an, fügen Ihren Text ein, weisen es einer Kategorie zu und tragen die Seite in den Shop-Einstellungen als AGB-Seite ein.

Warum fehlt der AGB-Link im Checkout?

Meist wurde die Seite nicht in den Einstellungen zugewiesen. Prüfen Sie die rechtlichen Seiten in den Shop-Einstellungen und testen Sie den Checkout bis zum letzten Schritt.

Kann ich die Rechtstexte automatisch aktualisieren lassen?

Ja. Anbieter wie die IT-Recht Kanzlei, der Händlerbund oder Protected Shops bieten Schnittstellen für Shopware 6 an. Die Seiten müssen vorher angelegt sein.

Was ist die Widerrufsfunktion?

Das ist ein gut sichtbarer Button, mit dem Verbraucher:innen den Widerruf einfach auslösen können. Die Regel gilt nach unserem Stand seit Mitte 2026. Klären Sie die genaue Umsetzung mit Ihrer Kanzlei.

Muss ich die Rechtstexte in mehreren Sprachen anbieten?

Wenn Ihr Shop mehrsprachig ist, sollten die Rechtstexte in jeder angebotenen Sprache vorliegen. Auch hier hilft Ihr Rechtstexte-Anbieter.

Darf ich Rechtstexte von anderen Shops kopieren?

Davon raten wir dringend ab. Fremde Texte passen selten zu Ihrem Geschäft und können urheberrechtlich geschützt sein. Nutzen Sie lieber einen Anbieter oder eine Kanzlei.

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Lukas
Autor · Strategie & Beratung · COOKIE Design

Lukas Eilhard

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